Fehlzeitenkatalog der Integrationskurse:

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  1. Entschuldigte Abwesenheitszeiten:
    • Wenn Teilnehmende aus legitimen Gründen nicht am Kurs teilnehmen können, gelten diese Zeiten als entschuldigt.
    • Beispiele für entschuldigte Abwesenheitszeiten sind Krankheit, Arztbesuche, familiäre Notfälle oder andere unvorhergesehene Umstände.
    • Es ist wichtig, diese Abwesenheitszeiten so bald wie möglich dem Kursträger zu melden.
  2. Ungültige Abwesenheitszeiten:
    • Nicht entschuldigte Abwesenheitszeiten werden als ungültig betrachtet.
    • Wenn Teilnehmende ohne triftigen Grund fehlen, kann dies die Abrechnung des Kurses beeinflussen.
    • Es ist ratsam, die Anwesenheit im Kurs regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Stunden ordnungsgemäß besucht werden.
  3. Abschlussprüfung:
    • Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist ein wichtiger Schritt im Integrationskurs.

Die Konsequenzen bei zu vielen Fehlzeiten im Rahmen der Integrationskurse können je nach den spezifischen Regelungen des Kursträgers variieren. Hier sind einige mögliche Konsequenzen:

  1. Verlust des Anspruchs auf das Zertifikat Integrationskurs:
    • Wenn Teilnehmende zu viele unentschuldigte Fehlzeiten haben, können sie möglicherweise nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
    • Das Zertifikat Integrationskurs ist jedoch wichtig, um die Integration in Deutschland nachzuweisen.
  2. Verlängerung der Kursdauer:
    • Einige Kursträger können die Kursdauer verlängern, wenn Teilnehmende zu viele Fehlzeiten haben.
    • Dies kann dazu führen, dass der Kurs länger dauert als ursprünglich geplant.
  3. Finanzielle Konsequenzen:
    • Bei ungültigen Fehlzeiten kann der Kursträger die Abrechnung des Kurses entsprechend anpassen.
    • Teilnehmende könnten finanzielle Einbußen erleiden, wenn sie nicht die volle Kursdauer absolvieren.
  4. Beratung und Unterstützung:
    • Bei wiederholten Fehlzeiten können Kursträger individuelle Beratungsgespräche anbieten.
    • Ziel ist es, die Teilnehmenden zu motivieren und mögliche Hindernisse zu überwinden.

Bei einem Integrationskurs besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. In Ausnahmefällen, z. B. bei Krankheit (mit einer schriftlichen Krankmeldung) oder bei Behördenterminen, sind Fehlzeiten möglich1. Die genaue Anzahl der erlaubten Fehlstunden kann variieren, aber als Faustregel wird oft die 10-Prozent-Marke herangezogen. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr als 10 Prozent Ihrer Kurszeit krankheitsbedingt fehlen sollten. Der Urlaub wird in diesem Wert nicht einberechnet und kommt zusätzlich dazu2.

Wenn Sie von der Ausländerbehörde oder von der für das Bürgergeld zuständigen Stelle zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet wurden, sollten Sie sich so schnell wie möglich bei einem Kursträger zum Integrationskurs anmelden und ordnungsgemäß am Kurs teilnehmen3.


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Vermerk:
wir starten zwei folgende Integrationskurse am 19.08.2024:
ZLK (Alpha) nachmittags                     Allgemeiner IK abends
13:30-16:45                                              17:00 bis 19:30
Zur Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung vom BAMF.